AGB

About

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der "Knode GmbH & Co. KG"
  • (im folgenden kurz als "Firma Knode" bezeichnet.)



  • I. Allgemeines / Geltungsbereich
  • 1. Wir liefern ausschließlich zu nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Das gilt auch für zukünftige Lieferungen und Ergänzungsaufträge einschließlich Beratungsleistungen.
  • 2. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt wird.
  • 3. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.
  • 4. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages. Die Übersendung von Offerten, Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung.
  • 5. Bestellungen auf elektronischem Wege stehen der Schriftform gleich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  • 6. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte,
    Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als
    Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von
    Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet
    werden.

  • 7. Elektrisch betriebene Reinigungsmaschinen werden ausschließlich für gewerbliche und
    industrielle Anwendungen als Arbeitsmaschinen vertrieben und fallen nicht unter den
    Geltungsbereich und die Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG.
  • 8. Wir sind berechtigt, vom Vertrag bzw. einem Vertragsteil zurückzutreten, wenn die Erfüllung
    auf solche technische Schwierigkeiten stößt, die auch bei Anwendung erhöhter Sorgfalt und
    entsprechendem Einsatz nicht überwindbar sind, oder deren Überwindung einen im
    Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen
    Aufwand erfordern würden. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn uns nach
    Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Solvenz bzw.
    Kreditwürdigkeit des Bestellers aufkommen lassen.

  • II. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 1. Es gelten grundsätzlich die am Tag der Bestellung angebotenen Preise zuzüglich der
    gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 2. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, inklusive Lieferung frei Haus,
    einschließlich handelsüblicher lnlandsverpackung. Sonstige Versandkosten werden
    gesondert berechnet.
  • 3. Alle Preise sind ausschließlich in Euro ausgewiesen und verstehen sich bezogen auf die
    Direktabwicklung des Handelsgeschäftes ohne die Nutzung von Vermittlern wie e-
    Commerce-Lösungen.
  • 4. Die Zahlung ist, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, innerhalb von 10
    Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als
    erfolgt, wenn die Firma Knode über den Betrag verfügen kann. Zahlungsanweisungen,
    Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber
    unter Berechnung aller Einziehungs- und Finanzierungsspesen angenommen.
    Diskontierungen und Prolongationen gelten nicht als Erfüllung. Nach Ablauf dieser Frist
    kommt der Besteller in Zahlungsverzug und die Forderung ist gem. §§ 286, 288 BGB zu
    verzinsen.
  • 5. Bei Kleinmengen mit einem Auftragswert unter 50 Euro behält sich die Firma Knode die
    Erhebung eines Mindermengenzuschlages in Höhe von mindestens 20 Euro sowie die
    Berechnung von Frachtkosten vor.
  • 6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
    festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
    Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • III. Lieferung

  • 1. Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, diese wurden schriftlich von uns als
    verbindlich bestätigt. Bei Fristüberschreitungen muss der Käufer schriftlich eine
    angemessene Nachfrist setzen. Frühestens mit Ablauf der Nachfrist kann Verzug eintreten.
  • 2. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der
    Firma Knode durch Lieferanten und Hersteller. Bei Verzug oder von uns zu vertretender
    Unmöglichkeit der Leistung beschränken sich die Rechte des Käufers darauf, sich vom
    Vertrag zu lösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind
    ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
  • 3. Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfüllung unserer Leistung technisch oder
    wirtschaftlich unmöglich machen oder erschweren und die wir nicht zu vertreten haben,
    berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferung
    angemessen hinauszuschieben, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder
    Nachlieferung hat.
  • 4. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
  • 5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
    mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur,
    den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder
    Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der
    Annahme ist.
  • 6. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung
    werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Euro-Paletten. Der Besteller ist
    verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  • 7. Erklärt sich die Firma Knode bereit, außerhalb der Gewährleistung eine original verpackte,
    unbenutzte Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, hat der Besteller
    hierfür Kosten in Höhe von mindestens 10 % des Gesamtpreises zu tragen, sofern er der
    Firma Knode nicht einen geringeren Schaden nachweist.
  • 8. Im Falle von Fehlbestellungen des Kunden (z.B. falsche Liefermenge /Lieferanschrift), ist die
    Firma Knode berechtigt, die für die Fehlbestellung entstandenen Frachtkosten dem Besteller
    in Rechnung zu stellen.

  • IV. Eigentumsvorbehalt

  • 1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch
    Forderungen aus der gegenwärtigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
  • 2. Unsere Ware darf entsprechend dem Vertragszweck bis auf Widerruf weiterveräußert oder
    weiterverarbeitet werden, sie darf jedoch ohne unsere schriftliche Zustimmung weder
    verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Erfolgt eine Bearbeitung der Ware mit uns
    nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
    zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen verarbeiteten Ware. Bei
    Weiterverkauf tritt anstelle der Ware die Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung
    einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Die Kaufpreisforderung wird
    hiermit sicherungshalber an uns abgetreten.
  • 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
    Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
    mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Niederlassungswechsel hat
    uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
    Zahlungsverzug der bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3, dieser Bestimmung vom
    Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  • 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
    weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
    Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
    erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung sind wir zur Einziehung der
    Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung einzuziehen, sobald der
    Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
    Zahlungsverzug gerät.

  • V. Gewährleistung / Mängel

  • 1. Die Firma Knode leistet für die Mangelfreiheit seines Produktes Gewähr gegenüber
    Unternehmen für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Sofern auf der Ware ein
    Verfalldatum rechtswirksam angegeben ist, gilt dieses Datum für die Gewährleistungsfrist.
  • 2. Der Käufer hat die Sendung sofort nach Empfang vollständig, quantitativ und qualitativ
    sowie sonst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen wegen Sachmängeln,
    Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder sonstigen, sind, soweit durch zumutbare
    Untersuchungen feststellbar, unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln binnen einer
    Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware - schriftlich geltend zu machen. Zur
    Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für
    sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
    der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • 3. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
    vorgenommen, Teile von Maschinen/Geräten ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
    verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
    Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der
    Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, Geräte
    und Maschinen zurückzuführen ist. Das Öffnen von Geräten/Maschinen oder Fremdeingriffe
    führen ebenfalls zum Erlöschen der Gewährleistung.
  • 4. Bei sämtlichen Reklamationen sind zwingend Muster der beanstandeten Waren beizufügen
    und zusammen mit einer Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung, mit dem der
    Gegenstand geliefert wurde, an die Firma Knode einzuschicken bzw. anzuliefern, es sei
    denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
  • 5. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
    Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist uns ein Umtausch nicht
    möglich oder die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die
    Ware zurücknehmen (Rücktritt) oder einen Preisnachlass einräumen (Minderung).
    Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • 6. Geringfügige Mängel der Ware (unwesentliche Abweichungen bei Farbe, Abmessungen
    und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale) lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Dem
    Kunden steht in diesen Fällen kein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche des
    Käufers, gleich welcher Art, mit Ausnahme solcher aus einem Produkthaftungsgesetz oder
    der Produkthaftung selbst sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt uns Vorsatz oder
    grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  • 7. Chemische Produkte (Reinigungsmittel), Pflegeprodukte, Beschichtungen etc. werden max.
    bis zu 12 Monaten nach Kaufdatum zurückgenommen sofern das Mindesthaltbarkeitsdatum
    noch nicht überschritten ist und sich die Produkte in verschlossenen, eindeutig identifizierbaren Originalgebinden befinden (Ausnahme Beanstandungen).
  • 8. Bei Sonderanfertigungen besteht kein Rückgaberecht.

  • VI. Auskünfte und Beratung

  • 1. Auskünfte und Beratungen durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen und
    Können, jedoch freibleibend und unverbindlich. Sie begründen kein vertragliches
    Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag, so dass wir aus
    dieser Tätigkeit nicht haften. Auskünfte und Beratungen sind ein freiwilliger Kundendienst,
    der keinerlei Haftung unsererseits oder unserer Mitarbeiter begründet.
  • 2. Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung
    erfolgen.
  • VII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
  • 1. Erfüllungsort für die Leistungen des Käufers und die Leistungen der Firma Knode ist - auch
    bei Verkauf frachtfrei oder fob etc. – der Geschäftssitz der Firma Knode in Düsseldorf.
  • 2. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
    Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Firma Knode oder nach unserer Wahl der
    allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen
    Gerichtsstand in Deutschland hat.

  • VIII. Datenschutz

  • Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist es uns gestattet, im Rahmen der
    Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten zu speichern. Die
    Verwendung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu den gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten.
    Mit der Kenntnisnahme dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen wird der Käufer über die
    Speicherung seiner Daten informiert.

  • IX. Haftungsbeschränkungen

  • 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der
    Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
    gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
    unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  • 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus
    Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
    Körper- oder Gesundheitsschäden des Kunden.
  • 3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
    Lieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist.

  • X. Sonstiges

  • 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
    finden keine Anwendung.
  • 2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
    wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
    teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
    wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.



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